In jüngster Vergangenheit wurde von Seiten verschiedener Kanal- und Rohrreinigungs- sowie Kanalsanierungsunternehmen durch persönliche Vorsprache bzw. durch Anzeigen in den öffentlichen Medien unter Hinweis auf die DIN-Vorschrift 1986-30 und die damit einhergehende Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Dichtheitsprüfung ihrer privaten Entwässerungsanlage bis zum 31.12.2015 hingewiesen und eine Inspektion der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen angeboten.
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