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Erstmalige / zusätzliche Grundstücksanschlüsse

Vor Herstellung des erstmaligen/zusätzlichen Grundstücksanschlusses ist aufgrund der Bestimmungen der jeweils geltenden Allgemeinen Entwässerungssatzung zunächst die Genehmigung des Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser gesondert zu beantragen.

Ein ausfüllbares PDF-Formular finden Sie am Ende der Seite.

Diesem ist ein Lageplan sowie eine Darstellung der gewünschten neu herzustellenden Anschlussleitung (Leitungsverlauf) mit eindeutigen Maßangaben (gewünschte Tiefenlage sowie Maß von Eintrittspunkt der Anschlussleitung in das Grundstück bis zu einer Grundstücksecke) beizufügen.

Im Zuge von Baumaßnahmen durch öffentliche Einrichtungsträger, Bauherrengemeinschaften, Bauträger, Erschließungsgesellschaften oder Wohnungsbaugesellschaften ist eine für die Bauausführung verantwortliche Kontaktperson zu benennen.

Diese Unterlagen sind mit dem Formular und dem Entwässerungsantrag 1-fach und ungeheftet einzureichen oder – falls Ihnen bereits eine Anschlussgenehmigung vorliegt – direkt an unsere Verwaltung in 55262 Ingelheim am Rhein per Post zu senden.

Alternativ können Sie uns diese auch digital als PDF-Datei an dietmar.mies@avus-ingelheim.de senden.

Der Zeitpunkt für die Herstellung des bereits beantragten Grundstücksanschlusses ist gesondert per E-Mail anzuzeigen.

I.d.R. ist eine Umsetzung der Tiefbaumaßnahme vor Baubeginn empfehlenswert.

Im Anschluss daran geht dem Antragsteller über unsere kaufmännische Abteilung ein Vorausleistungsbescheid in Höhe der geschätzten Herstellungskosten zu.

Nach Eingang der Vorausleistung ist mit einer Vorlaufzeit von bis zu 12 Wochen bis zur Herstellung des vorgesehenen Grundstücksanschlusses zu rechnen. Dieser Zeitraum kann sich zudem z.B. witterungsbedingt weiter verschieben. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Basis eines Leistungsverzeichnisses, wobei die Vorausleistung verrechnet wird.

Bei der erstmaligen Herstellung eines Grundstücksanschlusses kann eine Beitragspflicht aufgrund der Bestimmungen der jeweils geltenden Entgelt- bzw. Abgabensatzung Abwasserbeseitigung entstehen. Wir empfehlen Ihnen daher, dies vorab von uns prüfen zu lassen.

 

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Antrag auf Herstellung eines erstmaligen oder zusätzlichen Grundstücksanschlusses 59.61 KB

    Ansprechperson

    Dietmar Mies

    Tel.: 06132 - 79094 73

    E-Mail:

    dietmar.mies@avus-ingelheim.de